Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten

Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten

Befähigung zu elektrotechnischen Arbeiten

In der besagten Leseranfrage [1] geht es darum, dass ein Meister des Elektrotechnikerhandwerks, der in seiner Gesellschaft als Ausbilder für Elektroniker mit der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik angestellt ist, nun auch Installationsaufgaben und Prüfungen durchführen soll. Der Leser ist nicht im Installateurverzeichnis eingetragen. Es gibt in seiner Gesellschaft keine verantwortliche Elektrofachkraft. Die Verantwortung für die Elektroanlagen ist nicht geregelt. Unser Leser ist sich unsicher, wie er sich gegenüber seiner Geschäftsführung verhalten soll.

 
Leider ist der Leser mit seiner Anfrage auf S. 739 [1] dieses Heftes nicht der Einzige in Deutschland, der in solche Konflikte gerät. Eine nicht zu unterschätzende Anzahl Unternehmer/Arbeitgeber und ihre Sicherheitsfachkräfte unterschätzen die Anforderungen, die sich aus dem Thema Elektrosicherheit ergeben. Aus diesem Umstand kommt es vermehrt zu Irritationen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, so wie auch in diesem besagten Fall.

Grundsätzliches
Zunächst gilt, dass die sich aus einer unzureichenden Regelung der innerbetrieblichen Sicherheit ergebenden Lücken und Schwächen als Organisationsverschulden dem […]

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