For your eyes only! Schutz von Geschäftsgeheimnissen
For your eyes only! Schutz von Geschäftsgeheimnissen
Von der Unternehmensöffentlichkeit weitgehend unbeachtet ist bereits am 26. April 2019 das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) in Kraft getreten. Basierend auf einer EU-Richtlinie enthält das Gesetz neue Begriffsbestimmungen, Verbote und Ausnahmen, erweiterte Ansprüche der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sowie Strafvorschriften, mit denen die bisherigen nebenstrafrechtlichen §§ 17 bis 19 UWG abgelöst werden. Ein Beitrag von Dr.