For your eyes only! Schutz von Geschäftsgeheimnissen

For your eyes only! Schutz von Geschäftsgeheimnissen

For your eyes only! Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Von der Unternehmensöffentlichkeit weitgehend unbeachtet ist bereits am 26. April 2019 das „Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen“ (GeschGehG) in Kraft getreten. ­Basierend auf einer EU-Richtlinie enthält das Gesetz neue Begriffs­bestimmungen, Verbote und Ausnahmen, erweiterte Ansprüche der Inhaber von Geschäftsgeheimnissen sowie Strafvorschriften, mit denen die bisherigen nebenstrafrechtlichen §§ 17 bis 19 UWG abgelöst werden. Ein Beitrag von Dr.

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