Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht
Informationsflyer für Unternehmen im besonderen öffentlichen Interesse (UBI) veröffentlicht
Der vom BSI veröffentlichte Flyer erläutert, welche Unternehmen unter die Definition UBI nach § 2 Absatz 14 BSIG fallen und welche Pflichten damit einhergehen, zum Beispiel bei der Meldung von IT-Sicherheitsvorfällen.