Neues EU-Drohnenrecht zur Abwehr von Drohnen
Neues EU-Drohnenrecht zur Abwehr von Drohnen
Eine wirkungsvolle Abwehr des Missbrauchs von Drohnen ist nur möglich, wenn sie rechtzeitig detektiert werden und deren feindliche Absicht erkennbar ist; ein neues EU-Drohnenrecht legt Grundregeln dazu fest.
Nutzen und Missbrauch von Drohnen
Drohnen haben einen hohen Nutzen für die Bevölkerung, etwa beim Einsatz im Katastrophenschutz, bei der Überwachung Kritischer Infrastrukturen, in der Land- und Forstwirtschaft, in der Klimaforschung, in der Logistik und später auch zum individuellen Personentransport. Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung andererseits, das heißt missbräuchliche Verwendung, ruft erhebliche Gefahren hervor und kann große Schäden verursachen. Missbräuchlich sind unter anderem die Belästigung und Störung von Personen, der Absturz (auch provoziert) mit der Folge von Personen- und Sachschäden am Boden oder die Kollision mit anderen Luftfahrzeugen.
Das neue EU-Drohnenrecht
Im Jahr 2019 traten zwei EU-Verordnungen in Kraft, die den Betrieb und die technische Beschaffenheit unbemannter Luftfahrzeuge in den EU-Mitgliedstaaten regeln. Sie stützen sich auf den Abschnitt VII der in 2018 […]