Verantwortlichkeiten in einem Bürgerwindpark
Verantwortlichkeiten in einem Bürgerwindpark
Da sich die konkrete Frage in der Rubrik Leseranfrage nicht beantworten lässt, sollen an dieser Stelle einige Grundlagen vermittelt werden, die als Handlungsvorgabe für die zu beachtenden Aspekte bei einer Pflichtenübertragung auf einen Betriebsführer dienen.
„Der Begriff Bürgerwindpark benennt Projekte zur Realisierung eines Windparks, bei denen der vor Ort lebenden Bevölkerung eine Beteiligung an dem Projekt angeboten wird. Ein Ziel dabei ist es, Menschen, die in der Nähe des Windparks wohnen, eine attraktive Geldanlage (und eine Kompensation für mögliche Einbußen an Lebensqualität) zu bieten.“, [1]. „Der Betrieb eines Bürgerwindparks setzt die Gründung einer Betreibergesellschaft voraus. Dabei hat die Wahl der Rechtsform jeweils unterschiedliche Auswirkungen auf den Verwaltungsaufwand, die Mitspracherechte und die Haftung der Beteiligten. Die gängigsten Rechtsformen für Bürgerwindparks sind die Genossenschaft und die GmbH & Co.KG.“, [2].
Wie Genossenschaft und
GmbH haften
Bei einer Genossenschaft haftet grundsätzlich der jeweilige Gesellschafter nicht persönlich. Es wird nur mit dem Genossenschaftsvermögen gehaftet, wobei sich diese […]